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Behandlungsspektrum/
Leistungen

Die psychotherapeutische Behandlung erfordert ein spezielles persönliches Vertrauensverhältnis zwischen PatientIn und BehandlerIn. Neben einem Erstgespräch im Sinne einer Sprechstunde sind auch Probesitzungen vorgesehen, in denen die Problemlage erfasst und vor allen Dingen das persönliche Vertrauensverhältnis entwickelt und überprüft werden kann. Diese Sitzungen werden ohne Antrag von der Krankenkasse bezahlt.
Erst danach wird eine Entscheidung für die Psychotherapie gefällt und ein Antrag bei der zuständigen Krankenkasse gestellt.

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Terminabsprachen werden in der Regel durch die TherapeutInnen selbst mit Ihnen getroffen.

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